Führerscheinklassen & Fahrzeuge

Berechtigt zum Führen von einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Berechtigt zum Führen von Land- oder forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen bis max. 32 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5to zulässige Gesamtmasse und einen Anhänger > 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Kombinationen, die nicht unter Klasse B & B96 fallen; die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3,5to zulässige Gesamtmasse beschränkt

berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750kg und zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500kg aber max. 4250kg

berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist

Berechtigt zum Führen von allen Krafträdern

Berechtigt zum Führen von Krafträdern bis max. 35 kW (48 PS), Leergewicht mind. 0,2 kW/kg

Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125ccm, max. 11kW und dreirädrigen KFz mit symmetrisch angeordneten Rädern Über 50ccm oder bauartbedingte Höstgeschwindigkeit über 50km/h, max. 15kW

Berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern und Leicht-KFZ bis 350kg Leermasse bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit