berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5to zulässige Gesamtmasse und einen Anhänger > 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Kombinationen, die nicht unter Klasse B & B96 fallen; die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3,5to zulässige Gesamtmasse beschränkt
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Mindestalter:
18 Jahre
oder BF 17: 17 Jahre
Theorie Prüfung:
entfällt
Praktische Prüfung:
1 Monat vor erreichen des Mindestalters (18 Jahre oder 17 Jahre bei BF 17) 45 min.
Sonderfahrten:
3x 45 min. Überlandfahrten
1x 45 min. Autobahnfahrt
1x 45 min. Dämmerung / Dunkelheit
Benötigte Unterlagen:
Kopie Ausweis, Kopie Führerschein, Sehtest und Passbild (Biometrisch)