berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5to zulässige Gesamtmasse und einen Anhänger > 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Kombinationen, die nicht unter Klasse B & B96 fallen; die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3,5to zulässige Gesamtmasse beschränkt 

Vorbesitz Kl. B erforderlich

Mindestalter:
18 Jahre
oder BF 17:   17 Jahre

Theorie Prüfung:
entfällt

Praktische Prüfung:
1 Monat vor erreichen des Mindestalters (18 Jahre oder 17 Jahre bei BF 17)  45 min.

Sonderfahrten:

3x 45 min. Überlandfahrten
1x 45 min. Autobahnfahrt
1x 45 min. Dämmerung / Dunkelheit

Benötigte Unterlagen:
Kopie Ausweis, Kopie Führerschein, Sehtest und Passbild (Biometrisch)

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