berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750kg und zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500kg aber max. 4250kg
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Mindestalter:
18 Jahre
oder BF 17: 17 Jahre
Theorie Prüfung:
entfällt
Praktische Prüfung:
entfällt
Ausbildung:
2,5 Stunden Theorie a 60 Minuten
3,5 Stunden Praktische Übungen a 60 Minuten
1 Stunde Fahren im Realverkehr a 60 Minuten
Benötigte Unterlagen:
Kopie Ausweis, Nachweis der Teilnahme der Schulung nach Nr.7 der Anlage 7a FeV, Passbild (Biometrisch)