Berechtigt zum Führen von Krafträdern bis max. 35 kW (48 PS), Leergewicht mind. 0,2 kW/kg

Aufhebung der Beschränkung nur noch durch Aufhebungsprüfung.

Mindestalter:
18 Jahre

Einschluss Führerscheinklassen:
A1 und AM

Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (18 Jahre)

Praktische Prüfung:
1 Monat vor erreichen des Mindestalters (18 Jahre) 60 min.

Theorie Unterricht:
 
Bei Führerschein Ersterwerb:

12x Grundstoff zu je 90 min.
4x Klassenspezifisch zu je 90 min.

Bei Erweiterung des Führerscheins:

6x Grundstoff je 90 min.
4x Klassenspezifisch je 90 min.

Sonderfahrten:
5x 45 min. Überlandfahrten
4x 45 min. Autobahnfahrten
3x 45 min. Dämmerung / Dunkelheit

Sonderfahrten bei Vorbesitz Kl. A1:
3x 45 min. Überlandfahrten
2x 45 min. Autobahnfahrten
1x 45 min. Dämmerung / Dunkelheit

Benötigte Unterlagen:

bei Ersterwerb:
Kopie Ausweis, Passbild (Biometrisch), Sehtest, Bescheinigung eines Lehrgangs - Sofortmaßnahmen am Unfallort-

bei Erweiterung:
Kopie Ausweis, Kopie Führerschein, Sehtest und Passbild (Biometrisch)

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