Berechtigt zum Führen von Land- oder forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen bis max. 32 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 

Mindestalter:
16 Jahre

Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre)

Praktische Prüfung:
entfällt

Theorie Unterricht:
12 x Grundstoff zu je 90 min.
2 x Klassenspezifisch zu je 90 min.

Benötigte Unterlagen:

bei Ersterwerb:
Kopie Ausweis, Passbild (Biometrisch), Sehtest, Bescheinigung eines Lehrgangs - Sofortmaßnahmen am Unfallort.

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