Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125ccm, max. 11kW und dreirädrigen KFz mit symmetrisch angeordneten Rädern Über 50ccm oder bauartbedingte Höstgeschwindigkeit über 50km/h, max. 15kW
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss Führerscheinklassen:
AM
Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre)
Praktische Prüfung:
1 Monat vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre) 45 min.
Theorie Unterricht:
Bei Führerschein Ersterwerb:
12x Grundstoff zu je 90 min.
4x Klassenspezifisch zu je 90 min.
Bei Erweiterung des Führerscheins:
6x Grundstoff je 90 min.
4x Klassenspezifisch je 90 min.
Sonderfahrten:
5x 45 min. Überlandfahrten
4x 45 min. Autobahnfahrten
3x 45 min. Dämmerung / Dunkelheit
Benötigte Unterlagen:
bei Ersterwerb:
Kopie Ausweis, Passbild (Biometrisch), Sehtest, Bescheinigung eines Lehrgangs - Sofortmaßnahmen am Unfallort
bei Erweiterung:
Kopie Ausweis, Kopie Führerschein, Sehtest und Passbild (Biometrisch)