Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125ccm, max. 11kW und dreirädrigen KFz mit symmetrisch angeordneten Rädern Über 50ccm oder bauartbedingte Höstgeschwindigkeit über 50km/h, max. 15kW

Mindestalter:
16 Jahre

Einschluss Führerscheinklassen:
AM

Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre)

Praktische Prüfung:
1 Monat vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre) 45 min.

Theorie Unterricht:
 
Bei Führerschein Ersterwerb:

12x Grundstoff zu je 90 min.
4x Klassenspezifisch zu je 90 min.

Bei Erweiterung des Führerscheins:

6x Grundstoff je 90 min.
4x Klassenspezifisch je 90 min.

Sonderfahrten:
5x 45 min. Überlandfahrten
4x 45 min. Autobahnfahrten
3x 45 min. Dämmerung / Dunkelheit

Benötigte Unterlagen:

bei Ersterwerb:
Kopie Ausweis, Passbild (Biometrisch), Sehtest, Bescheinigung eines Lehrgangs - Sofortmaßnahmen am Unfallort

bei Erweiterung:
Kopie Ausweis, Kopie Führerschein, Sehtest und Passbild (Biometrisch)

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