Berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern und Leicht-KFZ bis 350kg Leermasse bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter:
16 Jahre
Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre)
Praktische Prüfung:
1 Monat vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre) 30 min.
Theorie Unterricht:
12x Grundstoff zu je 90 min.
2x Klassenspezifisch zu je 90 min.
Benötigte Unterlagen:
bei Ersterwerb:
Kopie Ausweis, Passbild (Biometrisch), Sehtest, Bescheinigung eines Lehrgangs - Sofortmaßnahmen am Unfallort