Berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern und Leicht-KFZ bis 350kg Leermasse bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 

Mindestalter:
16 Jahre

Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre)

Praktische Prüfung:
1 Monat vor erreichen des Mindestalters (16 Jahre) 30 min.

Theorie Unterricht:
12x Grundstoff zu je 90 min.
2x Klassenspezifisch zu je 90 min.

Benötigte Unterlagen:

bei Ersterwerb:
Kopie Ausweis, Passbild (Biometrisch), Sehtest, Bescheinigung eines Lehrgangs - Sofortmaßnahmen am Unfallort

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