Berechtigt zum Führen von einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter:
15 Jahre
Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (15 Jahre)
Praktische Prüfung:
Entfällt
Theorie Unterricht:
6x Grundstoff zu je 90 min.
Praktische Ausbildung:
90 min.
Benötigte Unterlagen:
Passbild (biometrisch)