Berechtigt zum Führen von einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Mindestalter:
15 Jahre

Theorie Prüfung:
3 Monate vor erreichen des Mindestalters (15 Jahre)

Praktische Prüfung:
Entfällt

Theorie Unterricht:
6x Grundstoff zu je 90 min.

Praktische Ausbildung:
90 min.

Benötigte Unterlagen:
Passbild (biometrisch)

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